2.2 Standortbezogener Sicherheitsabstand und kontollierbarer Bereich
Der kontrollierbare Bereich ist in einer maßstäblichen Skizze darzustellen. In
der Skizze soll der Standort der Bezugsantenne(n), sowie der dazugehörige
standortbezogene Sicherheitsabstand (bzw. Sicherheitsabstände) dargestellt
werden.. Die Skizze muss wiedergeben, dass der standortbezogene
Sicherheitsabstand innerhalb des kontrollierbaren Bereichs endet.
Was ist nun der standortbezogene Sicherheitsabstand? In der Anleitung zur Durchführung der Anzeige heißt es bei der Erläuterung der Begriffe:
Standortbezogener Sicherheitsabstand
Der erforderliche Abstand zwischen der Bezugsantenne und dem Bereich, in dem
die Grenzwerte nach § 3 Satz 1 unter Einbeziehung der relevanten Feldstärken
umliegender ortsfester Funkanlagen eingehalten werden.
Es ist also der größte errechnete Sicherheitsabstand (beim Wattprogramm aus den
Zeilen 13 und 14) für die jeweilige Antenne (unabhängig von der Anzahl der Bänder)
herauszusuchen und in die Skizze maßstabgerecht einzuzeichnen.
Auf den folgenden über die Verknüpfungen zu erreichenden Bildern habe ich verschiedene Varianten dargestellt. Alle diese Skizzen habe ich eingereicht, und sie wurden von den RegTP ASt bisher nicht reklamiert. Zu beachten ist, dass eine Draufsicht nur ausreichend ist, wenn die einzutragenden standortbezogenen Sicherheitsabstände die Grundstücksgrenze nicht überschreiten. Ansonsten ist dies durch eine zusätzliche Seitenansicht nachzuweisen.
1.
Die
Skizze (Draufsicht)
ist ausreichend, da der Kreis innerhalb der Grundstücksgrenzen bleibt
2. Es ist eine Seitenansicht erforderlich:
Draufsicht
/
Seitenansicht
3. Ein weiteres solches Beispiel:
Draufsicht
/
Seitenansicht
4. Und noch ein solches Beispiel:
Draufsicht
/
Seitenansicht
5. Die Antennen befinden sich auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses:
Draufsicht
/
Seitenansicht
6. wie 5.:
Draufsicht
/
Seitenansicht
7. Und noch ein solches Beispiel:
Draufsicht
/
Seitenansicht
8. Die Antenne ist auf dem Balkon montiert:
Foto zur Darstellung
/
Seitenansicht
9. Die Balkonantenne gemessen und die Dachantenne gerechnet :
Meist liegt es wirklich am Funkamateur, dass die Unterlagen zurückgeschickt werden. Es gibt aber allerdings mitunter merkwürdige Ansichten bei einigen (wenigen) Beamten.
Hier einige wenige Beispiele.