§ 15a der BEMFV - Ordnungswidrigkeit


In der neuen Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung
elektromagnetischer Felder (BEMFV) vom August 2013 ist der § 15a neu :

par 15a

Im Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikations-
einrichtungen FTEG steht im § 17 der nachfolgende Text :

fteg

Ich sah mich veranlaßt dies zu veröffentlichen, da sich ein OM bei mir
meldete der bisher keine Anzeige abgegeben hatte und wo der Meßdienst
sich zu Messungen wegen Störungen bei einem Nachbarn anmeldete.
Er hatte bis zu diesem Zeitpunkt keine BEMFV-Anzeige abgegeben.
Der Herr vom Meßdienst forderte den OM auf sofort eine BEMFV-Anzeige
abzugeben, da er sonst den Meßeinsatz in Rechnung gestellt bekommt
und mit einer Ordnungswidrigkeitsanzeige rechnen muß.
Aus einem anderen Vorgang ist mir bekannt, dass ein OM für einen
ähnlichen Vorgang über 2000 Euro für den Meßeinsatz gezahlt hat.
Den § 15a gab es zu diesem Zeitpunkt noch nicht.

Ich möchte dies nicht weiter kommentieren.