Amateurfunkverordnung 2006

Am 1. September 2006 trat die neue Amateurfunkverordnung in Kraft.
Sie ist im Gesetzblatt I Nr. 41 veröffentlicht.

Hier eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen

1. Klasse E
Freigabe 1810-1850 KHz mit 100 Watt PEP
Freigabe 1850-1890 KHz
mit 75 Watt PEP
Freigabe
1890-2000 KHz mit 10 Watt PEP
Freigabe des 10-, 15- und 80m-Band mit 100 Watt PEP
Freigabe des 2m- und 70cm-Bandes mit 75 Watt PEP
Freigabe 10 GHz mit 5 Watt PEP

Zur Prüfung werden zukünftig erweiterte Kenntnisse in den Bereichen
Betriebstechnik und Vorschriften gefordert.
Die notwendigen Kenntnisse in Technik verbleiben auf dem bisherigen Niveau.
Es wird die Möglichkeit der Aufstockung nach Klasse A durch eine
zusätzliche Technikprüfung geschaffen.

2. Klasse A
Freigabe des 40m-Bereiches von 7100-7200 KHz auf sekundärer Basis mit 250 Watt PEP
Freigabe des 6m-Bandes mit der Auflage zur Anzeigepflicht ortsfester Amateurfunkanlagen.
Die maximale Strahlungsleistung beträgt 25 Watt ERP (ca. 40 Watt EIRP).
Es sind nur horizontal polarisierte Antennen zulässig.
Der 6m-Betrieb darf nur außerhalb der Schutzzonen erfolgen.


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